Aufgrund der aktuellen Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr im Bezirk Feldkirchen wieder drastisch an. Seit Dienstag ist daher eine neue Verordnung in Kraft. Sie dient als Vorbeugungsmaßnahme wegen der besonderen Brandgefahr. „Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, der Kampfzone des Waldes, als auch in dessen Gefährdungsbereich des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen“, ist in dem Bescheid zu lesen.