Am Donnerstagvormittag kam es zu einer Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt. Dem Angeklagten wird dabei zur Last gelegt, zwischen Februar 2020 und Oktober 2021 in Steindorf am Ossiacher See das Delikt des gewerbsmäßigen Betruges verantworten zu müssen. Durch Täuschungshandlungen soll er Zeichnungsberechtigte einer Betriebsgesellschaft beziehungsweise einer Filmgesellschaft zu Vertragsabschlüssen verleitet haben, die in weiterer Folge einen Schaden von rund 106.000 Euro verursacht haben sollen. Die Verträge mit 13 Firmen, darunter auch natürliche Personen, habe der Beschuldigte abgeschlossen – ohne vertretungsberechtigt zu sein. Die laut Staatsanwaltschaft angeführten Geschäfte beziehen sich auf die Geschäftsgebarung der Ossiacher-See-Halle. Von diesem Vorgehen soll die Ossiacher-See-Halle Betriebsgesellschaft m.b.H. allerdings nichts gewusst haben.