Zwischen Feldkirchen und dem Ossiacher See liegt das kleine Dorf Tiffen. Es ist Teil der Gemeinde Steindorf, verfügt aber noch über eine eigene Dorfschule. Das wird sich bald ändern. Denn weil die Schülerzahl seit vielen Jahren unter dem gesetzlichen Minimum von 30 Kindern liegt, beantragte die Bildungsdirektion die Schließung der Schule.
Die Gemeinde Steindorf beeinspruchte den Bescheid der Bildungsdirektion und zog vor Gericht. Man wollte die Expositurklasse Tiffen so lange wie möglich erhalten und argumentierte damit, dass in Bodensdorf der Bau eines Bildungszentrums geplant sei und die Kinder aus Tiffen während der Bauarbeiten in die Volksschule Steindorf ausweichen und deshalb eventuell zweimal umziehen müssten.
Dorfschule Tiffen muss schließen
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten sieht das jedoch nicht als Grund dafür, eine Schließung der Tiffener Klasse weiter hinauszuzögern. Der Einspruch der Gemeinde Steindorf wurde abgelehnt, die Expositurklasse Tiffen sei demnach mit Ende des laufenden Schuljahres 2023/24 aufzulassen. Das teilte man in einem Schreiben an die Bildungsdirektion mit.
Zu wenig Schülerinnen und Schüler
Der Bescheid der Bildungsdirektion hatte sich auf das Kärntner Schulgesetz bezogen, das in § 11 Abs. 4 K-SchG festlegt, dass eine Volksschule nur dann weiterbestehen darf, wenn im Umkreis dieser Schule mindestens 30 sprengelangehörige Schulkinder wohnen, die an diesem Schulstandort schulpflichtig sind und zum Unterricht an dieser Schule angemeldet sind.
In einer Aussendung teilt man mit: „Nachdem die Voraussetzungen für den Weiterbestand mit weniger als 30 Schulkindern nicht mehr vorliegen und die Unterbringung der Schulkinder aus Tiffen bei einem ihnen zumutbaren Schulweg in der Volksschule Bodensdorf oder der Volksschule Steindorf möglich ist, sind die Voraussetzungen für den Weiterbestand der Expositurklasse Tiffen nicht mehr gegeben.“ Diese Rechtsansicht der Bildungsdirektion hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten nun offiziell bestätigt.
Trotz Protesten des Elternvereins und der Bedenken der Gemeinde steht deshalb fest: „Die Expositurklasse Tiffen ist aufzulassen.“