Heuer werden es sechs Jahre, dass das Moor geflutet wurde. Das Motiv dahinter war die Verbesserung der Wasserqualität. Jahrzehntelang waren die Flächen landwirtschaftlicher Grund. „Der Ossiacher See steht, was die ökologische Qualität betrifft, erst bei ‚Genügend‘ und muss auf ‚Gut‘ kommen“, sagt Robert Derhaschnig, stellvertretender Leiter der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen sowie Bereichsleiter für Wasserrecht und soziales Wasserrecht. Die Umsetzung ist eine Vorgabe in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die es seit 2003 gibt. Das „Gut“ ist vorgeschrieben und ist von jedem Land umzusetzen. „Und wir müssen es auch im Wasserrechtsgesetz umsetzen.“ Bis Ende 2027 sollte das „Gut“ erreicht sein, so sind die Vorgaben.