Elisabeth Wallner, von Beruf Zahnärztin, arbeitet in Klagenfurt. Sie wohnt mit ihrer Familie in Klagenfurt-Land. Für die Betreuung des jüngsten Kindes wählte man eine private Kindertagesstätte im Bezirk Feldkirchen. Das deswegen, weil die Zweijährige in einem kleineren Umfeld besser klarkommt. Nun wurde der Vertrag nicht mehr verlängert, im September ist die Familie den Betreuungsplatz los. Der Grund: Das Land Kärnten zahlt den Einrichtungen seine finanziellen Beiträge für die Betreuung der Kinder. Zusätzlich berappen die Gemeinden noch immer unabhängig vom Land ihren Anteil pro Kind an die Betreuungseinrichtungen. Und hier lauert das Problem: Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie auch für ortsfremde oder bezirksfremde Kinder einen Beitrag zahlt. In diesem Fall – es sind auch noch weitere Familien betroffen – zahlt die zugehörige Gemeinde nicht. Und der Heimatort der Familien hat eine eigene Kindertagesstätte, also zahlt auch diese Gemeinde nicht für die Kinder in der auswärtigen Betreuungseinrichtung. Zusätzlich kommt dazu: Die Eltern würden sogar freiwillig Beiträge leisten für ihre Kinder, aber sie dürfen nicht. Die Bestimmungen für das „Kinderstipendium“ verbieten das.