Einen Monat nach der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt ist das Urteil nun da. Das Fazit von 16 Seiten Richterspruch: Der die Verhandlung führende Richter bestätigte in seinem Urteil die Ansicht der Bürger, die sich an das Verwaltungsgericht gewandt hatten. Er sieht massive Fehler im Verfahren und Widersprüche zwischen dem erteilten Baubescheid und Aussagen von Vertretern der betreibenden Partei „Billa AG“ zum Projekt in der Verhandlung. Aus diesen Gründen hob er den positiven Baubescheid auf.
Tiefgarage und Parkplatz bereiten Probleme
Einer der schwerwiegenden Verfahrensfehler, den das Gericht anführt: Aus dem Baubescheid gehe nicht konkret hervor, ob die geplante Tiefgarage des Supermarktes überhaupt „eine baurechtliche Genehmigung erfahren hat“. Zudem hätten die Vertreter der Billa AG in der Verhandlung nicht nachvollziehbar darlegen können, wie unter anderem ihre geplante Gestaltung und der Betrieb des Parkplatzes überhaupt mit den baubehördlichen Auflagen im Baubescheid der Gemeinde in Einklang zu bringen seien. Dabei geht es etwa darum, dass der Platz, auf dem der Parkplatz errichtet wird, eine öffentliche Fläche ist. Der Billa-Parkplatz hätte aber eine Schranke bekommen sollen – laut ursprünglichem Plan.
Damit gäbe es keine Nutzungsmöglichkeit für alle, wie das für eine öffentliche Fläche vorgesehen ist. Man habe beschlossen, nun doch auf den Schranken zu verzichten, argumentierten die Billa-Betreiber in der Verhandlung bei Gericht. Dem Richter war dieses verbale Bekenntnis allerdings zu wenig.
Zu viele Widersprüche
Außerdem wurde mit ausgewiesenen Mitarbeiterparkplätzen – gibt es welche, oder nicht? – hin und her jongliert. Diese Widersprüchlichkeit in den Aussagen war der zweite gewichtigste Grund, der den Richter veranlasste, die erteilte Baugenehmigung aufzuheben. Und sie damit der Gemeinde beziehungsweise dem Bürgermeister – er ist von Rechtswegen der Leiter jedes Baugenehmigungsverfahrens – auf den Schreibtisch zurückzuwerfen.
Die Klage eingebracht haben vier Personen rund um den ehemaligen Ossiacher ÖVP-Vizebürgermeister Gregor Krappinger. Mitglieder der Familie Krappinger besitzen ihre Wohnhäuser in unmittelbarer Nähe jenes Grundstückes, auf dem der Supermarkt errichtet werden soll, und haben von ihrer Parteistellung als unmittelbare Anrainer Gebrauch gemacht.
Billa mit Seeblick
Denn die geplante Billa-Filiale – rund 250 Meter vom See entfernt und deswegen auch vom Tourismus kritisiert – werde nur etwa zehn Meter weg sein von seinem Schlafzimmerfenster. Er habe als Nachbar des Projektes gewisse Rechte, sagt Krappinger, der selbst Jurist ist, und der einen Beherbergungsbetrieb, einen Gastronomiebetrieb, eine Trafik sowie einen kleinen Nahversorger in Ossiach betreibt.
„Das Landesverwaltungsgericht hat den Baubescheid aufgehoben – aufgrund zahlreicher widersprüchlicher Aussagen der betreibenden Partei und manifester Fehler im Ermittlungsverfahren der Behörde in Person des Bürgermeisters“, so Krappinger weiter. „Durch die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wird mein schon lang bestehender Verdacht offenbar bestätigt, dass die Baubehörde, also der Bürgermeister, als betreibende Partei des Projektes Billa und nicht als objektiv beurteilende Behörde aufgetreten ist.“
Neuer Baubescheid
Bürgermeister Gernot Prinz äußert sich dahingehend nach einer schriftlichen Anfrage nur mit einem Satz: „Den Beschluss nehmen wir zur Kenntnis. Der Baubescheid wird überarbeitet und neu ausgestellt werden.“