Im Februar 2016 fuhr Gottfried Hudl von Slowenien über den Grenzübergang Seebergsattel nach Kärnten. Weil er keine Grenzer sah, gab er nach kurzem Wartestopp Gas und rollte davon. Im September flatterte ihm ein Schreiben ins Haus, das ihn zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Euro aufforderte. Begründung: Er soll sich einer Grenzkontrolle entzogen haben.

Hudl legte Einspruch ein, der jetzt von der Behörde abgewiesen wurde. Denn: Hudl hätte den Grenzbeamten hinter einer Glasscheibe in Grenzhaus sehen und auf ihn warten müssen. 

"Kann nicht umeinandschauen"

"Das wäre nicht möglich gewesen", schimpft der 73-Jährige. "Erstens haben die Scheiben geblendet, da konnte man nicht durchsehen. Und zweitens musste ich ja auch auf das  10-km/h-Tempolimit achten; da kann ich nicht umeinandschauen, ob da ein Beamter hinter der Scheibe herumfuchtelt." Logisch, dass Hudl jetzt auch gegen die Ablehnung seines Einspruchs kämpft.

Inzwischen hat sich die Volksanwaltschaft mit dem Fall beschäftigt und das Ergebnis ist für Hudl sehr erfreulich. Wahrscheinlich landet der kuriose Konflikt sogar im Bundes- und Nationalrat.