Der Gedenktag zur Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920 am kommenden Montag wird für Kärnten diesmal eine zusätzliche, schicksalshafte Bedeutung bekommen. Denn Montag Mittag soll seitens des Ausgleichszahlungsfonds (KAF) feststehen, ob genügend Heta-Gläubiger das nachgebesserte Angebot des Landes annehmen oder nicht. Diesen Freitag um 17 Uhr endet die Frist, bis zu dem die Gläubiger das Angebot annehmen, ablehnen oder die bereits getätigte Zustimmung wieder revidieren können. Ab diesem Zeitpunkt wird dann umfassend gerechnet, weil es auch um tausende Einzelschuldverschreibungen geht. Notwendig ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Gläubiger bzw. einem Viertel der Nachranggläubiger. Das Land Kärnten selbst muss 1,2 Milliarden Euro beitragen.