Kinder, Kinder! Mit so jungen Prozessteilnehmern haben es die Gerichte selten zu tun: Am Bezirksgericht Klagenfurt wurde ein sechsjähriger Bub geklagt, weil er einen Neunjährigen mit einem Stein im Gesicht getroffen und verletzt hat. Gerichtschef Wilhelm Waldner bestätigt den Fall. Es sei ein weitverbreiterter Irrglaube, dass Kinder unter 14 Jahren nicht haftbar gemacht werden können. „Unter bestimmten Voraussetzungen können auch unter 14-Jährige geklagt werden. Sogar Sechsjährige, wie man sieht. Zivilrechtlich ist das möglich“, sagt der Richter.