Zwölf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 33.480 Euro. So lautete am Freitag das Urteil gegen Karl Markut. Der Ex-Geschäftsführer der mittlerweile in Konkurs gegangenen Firma Wigo-Haus wurde des Betrugs und der Untreue schuldig gesprochen. Das steht fest, zumal Markut das Urteil angenommen hat. Nicht klar war zunächst, ob dem Bürgermeister von St. Georgen/Lavanttal auch der Amtsverlust droht. Samstag rückte Manfred Herrnhofer, Vizepräsident des Landesgerichts Klagenfurt, die juristischen Fakten zurecht: „Das Urteil und das Strafausmaß führen zu keinem automatischen Amtsverlust.“ Der wäre nur erfolgt, wenn die (bedingte) Freiheitsstrafe höher als zwölf Monate ausgefallen wäre. Oder es eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten gegeben hätte. Die Geldstrafe ist für die Frage Amtsverlust irrelevant.