Sittersdorfs Bürgermeister Jakob Strauß (SPÖ) stolperte bei der Bürgermeisterstichwahl im März des Jahres über eine Amtliche Mitteilung, in der er eindeutig Wahlwerbung für sich gemacht hatte. Das befand der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom 25. September, erklärte die Bürgermeisterstichwahl vom 15. März für ungültig und ordnete eine Wahlwiederholung an. Auch eine weitere Amtliche Mitteilung - vom damaligen Vizebürgermeister Horst Otto Krainz (SPÖ) - bezeichnet der VfGH als "rechtswidrigen Eingriff in das Wahlverfahren" und als "Verletzung der Freiheit der Wahlen".