Die kroatische Regierung hat den Entwurf für ein neues Tourismusgesetz vorgelegt, das nun vom Parlament abgesegnet werden soll. Wenn es in der vorgeschlagenen Form verabschiedet wird, werden Städte und Gemeinden verpflichtet, einen sogenannten "Destinationsmanagementplan" zu erstellen.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes können sie in Selbstverwaltung über die Begrenzung der Anzahl, Art und Kategorie der touristischen und gastronomischen Einrichtungen auf ihrem Gebiet sowie über die Höhe der touristischen Umweltabgabe individuell entscheiden. Dann können lokale Behörden die Eröffnung neuer Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe verbieten und die Zahl der Touristen begrenzen.
Massentourismus in Dubrovnik
In Dubrovnik, das spätestens seit der Fantasy-Serie "Game Of Thrones" von Touristen regelrecht überrannt wird, wird deshalb schon jetzt darüber nachgedacht, die Zahl der Gästeunterkünfte zu begrenzen. Der Bürgermeister der Stadt, Mato Franković schätzt gegenüber Index.hr, dass die Zahl der touristischen Betten um etwa 30 Prozent reduziert werden müsse. Er betonte aber, dass die Unterkünfte nicht von heute auf morgen geschlossen werden.
"Wir können die erworbenen Rechte nicht sofort wieder aufheben, sondern erst, wenn die Genehmigungen auslaufen. Aber wir wollen neue Unterkünfte verbieten", sagt Franković und erklärt, dass alleine in den vergangenen drei Jahren in Dubrovnik 4000 neue Gästebetten entstanden seien: "Wenn dieser Trend anhält und die Zahl der Privatunterkünfte weiter steigt, werden Wohngebäude völlig von Tagesvermietungsobjekten verdrängt werden. Wenn wir nicht handeln, werden junge, gut ausgebildete Einheimische nicht mehr in der Lage sein, in Dubrovnik ein Zuhause zu finden. Das ist für mich inakzeptabel."
Zu Beginn der diesjährigen Tourismussaison gab es in Dubrovnik 3974 Privatunterkünfte, die 15.996 Betten vermieteten. Zusammen mit den Hotelunterkünften gibt es in Dubrovnik rund 48.000 Gästebetten bei 42.000 Einwohner, laut Bürgermeister ist das "nicht mehr normal".
Ressourcen- und Umweltschutz
Für die die zuständige Ministerin Nikolina Brnjac stellt das neue Tourismusgesetz die Grundlage für die Steuerung der Entwicklung des Tourismus unter dem Gesichtspunkt des Ressourcen- und Umweltschutzes dar. Die Verabschiedung eines Destinationsmanagementplans wird dann für die lokalen Gebietskörperschaften zur gesetzlichen Pflicht. Der Vierjahresplan wird von den Tourismusverbänden in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten und den Bürgern erstellt. Grundlage ist die Berechnung der Aufnahmekapazität, also wie viele Touristen jede Destination aufnehmen und verkraften kann.