Wer heuer im Sommer seine alten Winterreifen "zusammen fahren" und sich somit eine Saison lang die Sommerreifen sparen will, könnte im Urlaub eine böse Überraschung erleben. Denn in Italien ist es von 16. Mai bis 15. Oktober verboten, mit bestimmten Winter- und Ganzjahresreifen zu fahren, informieren die Experten des Öamtc. Es drohen hohe Geldstrafen und sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Fahren dürfe man laut Öamtc nur mit Reifen, deren Geschwindigkeitsindex gleich oder höher ist wie jener, der im Zulassungsschein aufscheint. Im Zulassungsschein steht dieser in Zeile A13, am Reifen selbst seitlich neben der Dimension, jeweils als Buchstabe. Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke), bis inklusive der Untergrenze "Q" aufgezogen werden. "Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren", heißt es seitens des Öamtc.
Bis zu 1682 Euro Strafe
Wer also unsicher ist, ob sein Reifen in Italien auch im Sommer für den Verkehr zugelassen ist, sollte sich vor der Reise bei seiner Werkstatt oder beim Autofahrerklub informieren. Denn andernfalls drohen Geldstrafen zwischen 419 und 1682 Euro – für jene, die sofort vor Ort zahlen, könne sich die Strafe laut Öamtc aber auch deutlich reduzieren. Aber: Bis man vorschriftsmäßige Reifen angebracht hat, können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges anordnen.