In Österreich müssen Pkw- und Lkw-Lenker bei winterlichen Fahrverhältnissen zwischen 1. November und 15. April an ihren Fahrzeugen Winterreifen anbringen. In den Nachbarländern im Alpe-Adria-Raum ist das zum Teil anders, informiert Erika Dworak, Tourismus-Expertin des ÖAMTC: "Autofahrer sollen sich vor einer Fahrt zum Adventmarkt oder in den Skiurlaub unbedingt informieren, so entgeht man auch den teils hohen Strafen." Hier die wichtigsten Regelungen in Italien und Slowenien im Überblick:
In Italien existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, und auch ob generell oder situativ. Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft, so etwa in Friaul, wo man zwischen 15. November und 15. April sein Auto auf jeden Fall mit Winterreifen ausstatten sollte. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet von Bozen gilt diese Regelung in diesem Zeitraum sogar unabhängig von der Witterung und im Aostatal bereits ab Mitte Oktober. "Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Italien innerorts mit Strafen von bis zu 87 Euro geahndet, außerorts bis zu 345 Euro", weiß die Expertin des Mobilitätsklubs. Im Aostatal gilt die Regelung sogar schon ab Mitte Oktober
In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei mm aufweisen.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt der ÖAMTC in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Reifenprofil – besser mehr. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Aufpassen sollten Urlauber und Urlauberinnen besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren sollte man sich die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen.