Auf einer Parkbank sitzen, die Augen schließen und ausruhen. Das braucht fast jeder Urlauber nach einer anstrengenden Sightseeingtour kurz einmal. Wenn Sie sich aber gerade die Drehorte der Fantasyserie „Game of Thrones“ angesehen haben, dann sollten Sie bei der Rast nicht in ein Nickerchen verfallen. In Dubrovnik war man es nämlich leid, in sozialen Medien Fotos von schlafenden Urlaubsgästen auf öffentlichen Plätzen zu sehen. Dabei stören die Stadtverwaltung natürlich weniger die kulturinteressierten Besucher. Man will viel mehr betrunkene Partytiger daran hindern, ihren Rausch in der Öffentlichkeit auszuschlafen.
Um Image und Ordnung in der Tourismushochburg zu wahren, hat der Stadtrat von Dubrovnik deshalb nun eine Reihe neuer Verbote in die Stadtordnung aufgenommen. Ab sofort ist es verboten, Parks, öffentliche Plätze, Parkplätze, Kinderspielplätze, Grün- und Erholungsflächen, Bänke und andere öffentliche Plätze zum Liegen und Schlafen zu nutzen. Auch das Sitzen auf Rückenlehnen von Parkbänken mit den Füßen auf der Sitzfläche war den Verantwortlichen ein Dorn im Auge und wird künftig abgestraft.
Eine Nacht im Luxushotel
Wer die Verbote ignoriert, den könnte ein kurzes öffentliches Schläfchen teurer als eine ganze Nacht in einem Luxushotel kommen. Die Strafe, die nun für, wie es der Stadtrat nennt, „inakzeptables Verhalten“ eingehoben wird, beträgt 1320 Euro. „Gleich hoch wird auch die mutwillige Zerstörung öffentlicher Einrichtungen, das Anzünden eines Feuers oder das Klettern auf Bäume bestraft“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Šibenik und Split
Dubrovnik ist allerdings nicht die einzige kroatische Stadt, in der das Liegen auf dem Rasen oder einer Bank auf der Liste kostspieliger kommunaler Verstöße steht. In Šibenik etwa ist es nicht nur verboten, auf angelegten Rasenflächen zu liegen. Bereits das Betreten, das Gehen und Spielen ist darauf untersagt. Wer öffentlichen Rasen betritt, muss mit einer Geldstrafe von 663,61 Euro rechnen, bei Einführung der Verordnung waren es exakt 5000 Kuna.
Auch in Split wird das Schlafen auf Rasenflächen und in öffentlichen Parks bereits seit dem Vorjahr mit 300 Euro bestraft. Auch der Verzehr von Speisen und Getränken an öffentlichen Plätzen in der Zone A der historischen Innenstadt ist untersagt. Die Konsumation von Alkohol in einem Umfeld näher als 100 Meter zu Schulen und Kindergärten wird mit 100 Euro geahndet, wer sich öffentlich erbricht, zahlt 150 Euro.