Die Stadt Pordenone setzt vorläufig alle Radarkontrollen aus - als erste größere Stadt der Region Friaul. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil befürchtet man nämlich zigtausende Einsprüche gegen Radarstrafen, wie italienische Medien berichten. Auslöser war eine Radarstrafe, gegen die ein Anwalt Einspruch erhoben hatte. Einer seiner Mitarbeiter sollte Strafe zahlen, weil er in Treviso in der Region Venetien statt der erlaubten 90 mit 97 km/h unterwegs war und „geblitzt“ wurde. Der Anwalt beschwerte sich, dass nicht alle Radarmessgeräte in Italien den geltenden Regeln entsprechen würden. Ein Gericht gab ihm Recht. Jetzt muss sich das Ministerium damit befassen.
Dass Radarmessgeräte, die von Behörden aufgestellt werden, eine Zulassung haben müssen, steht außer Frage. Aber in Italien gibt es Geräte, die genehmigt wurden, ohne einen bestimmten Bewilligungsprozess durchlaufen zu haben. Dabei handle es sich laut italienischer Medien um eine einmalige Kontrolle, bei der überprüft wird, ob das Gerät der gesetzlich vorgeschriebenen Norm entspricht - also sei es „ein bürokratischer Unterschied, der nichts über die Funktionsfähigkeit der Geräte aussagt“, heißt es laut dem Nachrichtenportal fanpage.it.
Auch Polizia „blitzt“ nicht
In Pordenone befürchtet man nun eine Flut an Einsprüchen und ist dem zuvorgekommen, indem man die Radarstrafen ganz aussetzt - und zwar nicht nur jene mit fixen Radarmessgeräten, sondern auch mit mobilen, die die Gemeindepolizei Polizia Locale einsetzt, berichtet die italienische Tageszeitung „Il Gazzettino“. Auch in Muggia und von dort die paar Kilometer weiter Richtung Slowenien sei die Radarmessung seitens der Gemeinde eingestellt worden. Auf den Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Region fallen, bleiben die Radarmessgeräte laut der zuständigen politischen Referentin Cristina Amirante aber „vorläufig aktiv“.
Vorsicht bei Einspruch
Wer nun überlegt, gegen jegliche Radarstrafe, die er in Italien erhält, Berufung einzulegen, sollte sich das aber gut überlegen. Denn wer sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren will, könne dies nur bei Messungen mit nicht zugelassenen Geräten tun. Doch ob das jeweilige Messgerät den Zulassungsprozess durchlaufen hat oder nicht, kann man mit freiem Auge nicht erkennen, sondern nur bei der Gemeinde, in derer „geblitzt“ wurde, erfragen. Und: Eine Rechtssicherheit, dass die Strafe in so einem Fall erlassen wird, gebe es aufgrund der fehlenden Gesetzespassagen nicht.