Mit einer für Außenstehende ungewöhnlichen Beschwerde aus Kärnten hat sich Ende September das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beschäftigt: Ein führender Mitarbeiter des Amtes der Kärntner Landesregierung wollte nicht zu einer Milizübung einrücken. Also musste das Gericht entscheiden.
Gericht musste entscheiden
Spitzenbeamter des Landes Kärnten wollte nicht zur Milizübung
![Für das Gericht war die "dienstliche Unabkömmlichkeit" des Mannes kein Entschuldigungsgrund Für das Gericht war die "dienstliche Unabkömmlichkeit" des Mannes kein Entschuldigungsgrund](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/r2dodh-B0FA6EC5-F25D-4F09-9538-DAE58C9D10BC_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/B0FA6EC5-F25D-4F09-9538-DAE58C9D10BC_v0_h.jpg)