Eine Woche ist seit der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Oberösterreich vergangenen. Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Hundehalterin, die beim Angriff selbst schwer verletzt worden ist, konnte bisher nicht befragt werden. Für sie und ihre Lebensgefährtin wurde ein unbefristetes Hundehalteverbot ausgesprochen.
Nach tödlicher Attacke
Gesetze für Hundehalter werden in Kärnten nicht verschärft
![Die Hundehaltung ist im Kärntner Landessicherheitsgesetz geregelt Die Hundehaltung ist im Kärntner Landessicherheitsgesetz geregelt](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/36q880-1F3005D3-C59B-4DFC-9055-1094AA765209_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/1F3005D3-C59B-4DFC-9055-1094AA765209_v0_h.jpg)