Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat ihre Ermittlungen gegen einen ehemaligen Kärntner BZÖ-Funktionär (25) ausgeweitet. Mittlerweile geht die Behörde von 72 Betrugsfakten aus, so StA-Sprecher Markus Kitz. Es wurden weitere Rechtshilfeansuchen gestellt, auch an die Schweiz. Von dieser Antwort wird es abhängen, ob es für den 25-Jährigen richtig eng wird.
Denn in der Schweiz soll er unter anderem versucht haben, einen Luxusflug nach Südamerika zu buchen. Allein hier gehen Ermittler derzeit von rund 200.000 Euro Schaden aus. Mit den anderen vorgeworfenen Taten könnte die Gesamtschadenssumme 300.000 Euro übersteigen. Die Folge für den Beschuldigten: Die drohende Höchststrafe steigt auf bis zu zehn Jahre Haft.
Am Flughafen festgenommen
Neben Österreich und der Schweiz laufen in Deutschland Ermittlungen gegen den Mann. So hat etwa die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Auslieferungsantrag gestellt, will den Kärntner in Deutschland in Haft nehmen und gegebenenfalls vor Gericht stellen. Auch eine weitere StA und ein Amtsgericht in Deutschland interessiert sich für den Kärntner. Aber weil Österreich seine Staatsbürger nicht ausliefert, kann eine Übergabe an deutsche Behörden nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Dass der ehemalige BZÖ-Funktionär das will, darf bezweifelt werden.
Der Mann war am 23. Juni am Flughafen Klagenfurt festgenommen worden, aufgrund eines EU-Haftbefehls. Als ihn die Polizei mitnahm, wartete der 25-Jährige auf einen Privatjet, den er gebucht hatte und der ihn nach Deutschland bringen sollte. Dort hat er die vergangenen knapp zwei Jahre gewohnt. Vorwurf der Ermittler: Der Beschuldigte ist allein im Vorjahr mindestens siebenmal mit Privatjets geflogen, ohne zu zahlen. Ein Flug soll rund 15.000 Euro gekostet haben.
Mit Handys betrogen
Derzeit muss der Mann eine Haftstrafe absitzen, zu der er im Juni 2022 wegen Betrugs verurteilt worden ist. Damals hat er Handys online verkauft, dafür kassiert, aber nicht geliefert. Für die Strafhaft wurde seine aktuelle Untersuchungshaft unterbrochen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 25 Jahre alten Kärntner, er ist teilweise geständig, die Unschuldsvermutung.