Der EXW-Prozess, bei dem acht Angeklagten Anlagebetrug mit rund 40.000 Opfern vorgeworfen wird, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Ein 32-jähriger Österreicher, der als Beitragstäter angeklagt ist, wurde einvernommen und beteuerte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner seine Unschuld. Er sei lediglich für das Fahrzeugprogramm und Bautätigkeiten im Bürogebäude zuständig gewesen.

Zu Beginn des vierten Verhandlungstages verwies Staatsanwältin Caroline Czedik-Eysenberg auf die Warnungen der Finanzmarktaufsichten mehrerer Länder betreffend die Geschäftstätigkeit der EXW. Richterin Claudia Bandion-Ortner befragte zu Beginn noch einmal den 26-jährigen Hauptangeklagten und wollte wissen, weshalb es auch nach diesen Warnungen Bemühungen gab, neue Investoren zu gewinnen? "Wir haben immer noch ein aktives Geschäft betrieben und wollten es fortsetzen. Dazu mussten wir weiterhin investieren. Es gab keinen Mittelweg, entweder alles oder nichts!", sagte der 26-Jährige.

Auf die Frage der Staatsanwältin, ob dem Angeklagten denn bewusst war, dass EXW bereits im Jahr 2020 die Lizenz entzogen wurde, antwortete dieser, dass dies lediglich wegen der negativen Berichterstattung zu diesem Zeitpunkt der Fall gewesen sei.

Autoprogramm

Im Anschluss sagte der 32-jährige Mitangeklagte vor dem Schöffengericht aus. Er sei lediglich dafür eingestellt worden, ein Auto-Programm für Vertriebspartner ins Leben zu rufen. "Das war eine sinnvolle Erweiterung zum Vertriebssystem der EXW", so der Mitangeklagte, denn so gäbe es einen weiteren Nutzungszweck, für den der EXW-Token verwendet werden konnte.

Zu diesem Zeitpunkt hätte der Token nur intern gehandelt werden können, vom Kunden zur Firma und wieder zurück. Auf die Frage der Richterin, was denn der große Vorteil an so einem Auto für die Kunden wäre, antwortete der 32-Jährige: "Der Kunde muss kein Geld in die Hand nehmen, sondern mit seinen erwirtschafteten Provisionen wird ihm ein Auto zur Verfügung gestellt. Das Auto stellt ein Einheitssymbol für die Vertriebspartner dar und gleichzeitig wird damit Werbung für das Unternehmen gemacht." Der Vorteil für EXW bestand darin, dass den Geschäftspartnern ein Aufschlag zum Fahrzeug-Mietpreis verrechnet wurde. Er selbst habe persönlich vier Fahrzeuge an Kunden übergeben.

Der 32-Jährige betonte vor Gericht, dass er zu keinem Zeitpunkt direkter Mitarbeiter der EXW, sondern in der Firma "Viva Payment Solutions GmbH" angestellt gewesen sei. Diese sei ein Dienstleistungsunternehmen gewesen, das den Support im IT-Bereich für EXW übernommen habe. Zum Vorwurf, dass er als Prokurist in der Viva Payment Solutions zeichnungsberechtigt gewesen sei, meinte der Mitangeklagte, er sei lediglich für zwei Monate als Prokurist tätig gewesen. Seine Zeichnungsberechtigung habe sich nur auf Tätigkeiten im Fuhrparkmanagement sowie auf die Vergabe von Bautätigkeiten das Bürogebäude betreffend beschränkt. Wallet- oder Konteneinsichten habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt.

Eine Zeugenaussage, wonach mit EXW von Anfang an ein Betrug geplant gewesen sei, wies der Angeklagte zurück: "Das stimmt so nicht." Wie genau das Geld veranlagt wurde, wisse er nicht, erklärte der Mann weiter. "Aber trotzdem haben Sie Kunden angeworben?", fragte Bandion-Ortner. "Ich habe mich darauf verlassen, dass das System, so wie es präsentiert worden ist, auch funktioniert. So wie viele andere auch", gab der Angeklagte zurück. Er habe zu Beginn selbst "ein paar Hundert Euro" investiert.

"Ansprechender Lebensstil"

Den Lebensstil des 26-jährigen Hauptangeklagten bezeichnete der 32-Jährige als "durchaus eher ansprechend". "Er hatte eine schöne Wohnung in Wien und ein beeindruckendes Haus in Thailand, das – soweit ich weiß – gemietet war." Der Mitangeklagte selbst habe monatlich etwa 2000 Euro verdient und ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Nachdem es Anfang des Jahres 2020 zu Ausfällen bei den Gehaltszahlungen gekommen sei und der 32-Jährige über drei Monate kein Geld bekommen hätte, sei er im April 2020 gänzlich aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die ausstehenden Gehälter seien nachträglich ausbezahlt worden.

Nach seinem Ausscheiden gründete der 32-Jährige mit einem weiteren Ex-Mitarbeiter der EXW-Gruppe das Unternehmen "My first plant" – dieses steht ebenfalls im Visier der Staatsanwaltschaft, der Verdacht lautet auch hier auf schweren Betrug und Geldwäscherei. Zu dieser Tätigkeit wollte der 32-Jährige am Mittwoch keine Angaben machen.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag vertagt. Nächster Verhandlungstag ist der 24. Oktober, an diesem Tag sollen zwei weitere Angeklagte befragt werden.