Am Landesgericht Klagenfurt ist heute Mittwoch der riesige Prozess um das Firmenkonstrukt EXW-Wallet gestartet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft acht Männern gewerbsmäßig schweren Betrug, Geldwäscherei, Ketten- oder Pyramidenspiel sowie kriminelle Vereinigung vor. Die Angeklagten (26 bis 48 Jahre), die ihre Opfer um Unsummen erleichtert haben sollen, müssen sich vor Richterin Claudia Bandion-Ortner verantworten.
Laut Anklage haben die Männer ihren weltweit rund 40.000 Opfern für Investitionen in Immobilienprojekte, in den Handel mit existierenden Kryptowährungen und in die eigens erschaffene Kryptowährung EXW-Token enorme Gewinne versprochen. Allein der EXW-Token sollte Anlegern 221 Prozent Gewinn pro Jahr bringen. Andere Vorhaben bewarben sie mit täglichen Zinsgewinnen von 0,3 Prozent.
Klagenfurter ist Hauptangeklagter
Insgesamt hat die WKStA eine Schadenssumme von 14 Millionen Euro angeklagt. Und dies, obwohl EXW "nur" rund zwei Jahre aktiv gewesen ist. Die Angeklagten sollen sich damit ihre Luxusleben, etwa in Dubai oder auf Bali, finanziert haben. Hauptangeklagter ist ein Klagenfurter (26), der vergangenen Oktober festgenommen und in die Justizanstalt (JA) Josefstadt in Wien gebracht wurde. Mittlerweile wurde der Mann in die JA Klagenfurt überstellt. Der Prozess soll mehrere Monate lang dauern.
Am ersten Verhandlungstag bekannten sich alle Angeklagten nicht schuldig und bestritten sämtliche Vorwürfe. Ihre Verteidiger führten in ihren Plädoyers aus, dass die Anklage im Wesentlichen auf zwei Pfeilern stehe: auf den Aussagen der Ex-Lebensgefährtin des Hauptangeklagten. Diese habe möglicherweise persönliche Motive für ihre Anschuldigungen gehabt, weil sie mit dem 26-Jährigen einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind hatte.
Und auch die Glaubwürdigkeit des zweiten Hauptbelastungszeugen, eines deutschen Finanzexperten, sei im Beweisverfahren zu hinterfragen, so die Anwälte.
Der Prozess wird am Donnerstag mit der Einvernahme des Hauptangeklagten fortgesetzt. Für alle Angeklagten gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.