Die Villacher Polizei deckte Ende 2021 einen Betrug rund um die schriftliche Führerscheinprüfung auf: Fahrschüler, die bei der Prüfungsfahrt kaum die Anweisungen der Prüfer verstanden, aber bei der theoretischen Prüfung fast alle Fragen richtig beantworteten. Mehr als 50 Beschuldigte sollten die Kriminalisten in der Folge ausfindig machen. Allesamt Asylwerber und Asylberechtigte, die in den Bezirken Villach- und Klagenfurt-Stadt zur Prüfung angetreten waren.
Der vermeintliche Drahtzieher, ein 38-jähriger Syrer, soll bei den erschwindelten Prüfungen pro Kandidat rund 4000 Euro kassiert haben. Abgelaufen seien die Prüfungen, von denen die Fahrschulen nichts gewusst haben, mit einer Art Spionage-Ausrüstung. Minikameras waren in Hemdknöpfen eingebaut und sie trugen in ihren Ohren millimetergroße Kopfhörer. Die Ausrüstung war mit Klebestreifen an den Körpern der Prüflinge fixiert. Auf die Spur gekommen waren die Polizisten den Betrügern, nachdem eine Fahrschule verdächtige Vorkommnisse gemeldet hatte. Zu einer Anklage ist es in Kärnten nie gekommen, die Verfahren wurden eingestellt.
Auch in anderen Bundesländern hat es in der Vergangenheit gleich gelagerte Fälle gegeben. So auch in der Steiermark. Dort hatte das Bezirksgericht Graz-Ost drei Personen verurteilt, die bei Führerscheinprüfungen geschummelt hatten. Nun sorgte der Oberste Gerichtshof für Aufhorchen. Mitte Juli wurde das Urteil aufgehoben. Der Grund: "Der konkret vorliegende Sachverhalt fällt derzeit in Österreich unter keinen Straftatbestand", bestätigt Maria Wesiak-Jelinek, Sprecherin des Bezirksgerichts Graz-Ost im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Angeklagt war das Delikt der "unrichtigen Beurkundung", teilweise im Versuchsstadium. Weil nun kein Paragraf aus dem Strafgesetzbuch mit dem Geschehenen übereinstimmt, wurden die bereits Verurteilten wieder freigesprochen.
Der Schwindel bleibt aber dennoch nicht ohne Folgen. Diese können nämlich nach dem Verwaltungsstrafrecht geahndet werden.