Wegen Schlepperei ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 67-jähriger Türke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Frühjahr 35 Personen in seinem Lkw-Anhänger transportiert, als er in Kärnten eine Geisterfahrerkralle überfuhr und danach seine Fahrt fortsetzte, bis ein Reifen zu brennen begann. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die gefährlichen Szenen hatten sich am 5. April an der Südautobahn in Kärnten abgespielt. Der Angeklagte hatte sich bei einer Autobahnauffahrt verfahren und eine Geisterfahrerkralle ausgelöst, die sechs der zwölf Reifen des Lkw beschädigte. Der Mann fuhr aber trotzdem rund einen Kilometer weiter, bis das Fahrzeug unlenkbar wurde und ein Reifen durch die Reibung zu brennen begann. Dem 67-Jährigen gelang es, den Brand zu löschen. "Als das Fahrzeug in eine Werkstatt geschleppt wurde, wurde er immer nervöser. Mitarbeiter hörten schließlich Stimmen aus dem Anhänger, weshalb er von der Polizei geöffnet wurde", sagte Staatsanwalt Christian Pirker in seinem Anklagevortrag. Dabei stießen die Beamten auf 35 Personen aus Nepal, Bangladesch und Ägypten, die in Westrumänien in den Lkw gestiegen waren und seither dort ausharren mussten.

"Es hat nicht richtig gebrannt"

Der Angeklagte versuchte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl das Geschehen abzuschwächen: "Es hat gar nicht richtig gebrannt, ich habe auch nicht löschen müssen." Um diesen Umstand drehte sich der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft - denn wenn geschleppte Personen bei ihrem Transport in Lebensgefahr gebracht werden, erhöht sich die Strafdrohung für den Schlepper auf bis zu zehn Jahre Haft.

Hierzu hielt Liebhauser-Karl dem Angeklagten die Expertise eines Sachverständigen vor: Ohne fremde Hilfe hätte eine massive Gefährdung bis hin zur Lebensgefahr für die geschleppten Personen bestanden - durch den Rauch, die Hitzeentwicklung und auch das leicht entflammbare Plastikgranulat, das der Lkw geladen hatte. Wäre der Lkw in Brand geraten, hätten die 35 Personen von sich aus keine Chance auf ein Entkommen gehabt, machte der Richter noch einmal deutlich: "Wäre es zu diesem Fall gekommen, würden Sie heute wegen 35-fachen Mordes hier sitzen." Hätte es einen Vollbrand gegeben, dann hätte er die Leute aussteigen lassen, das wäre kein Problem gewesen, erklärte der Angeklagte.

"Wollte Tat vertuschen"

Der Verteidiger des Angeklagten verwies auf das Geständnis und die finanzielle Situation des bisher unbescholtenen Mannes - er habe sein Haus durch ein Erdbeben verloren und müsse mit 200 Euro Pension auskommen. Staatsanwalt Pirker hingegen betonte, dass der Angeklagte seine Tat vertuschen wollte: "Er ist weitergefahren und schließlich stehengeblieben - nicht, weil nicht fahren wollte, sondern weil er nicht mehr weiter konnte." Auch den einschreitenden Polizisten habe er nichts davon gesagt, dass Personen im Anhänger waren.

Richter Liebhauser-Karl verwies in seiner Urteilsbegründung auf das hohe Gefährdungspotenzial des Geschehens - dass der Mann aus Angst von den Konsequenzen nichts von den geschleppten Personen gesagt hatte, sei keine Entschuldigung. Er betonte auch die Verwendung eines Lkw, der "offensichtlich für Schlepperfahrten präpariert war". Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch Staatsanwalt Pirker erklärte Rechtsmittelverzicht.