Was auf den Teller kommt, ist jetzt transparenter: Ab heute gibt es in der Gemeinschaftsverpflegung, etwa in Betriebskantinen, in Pflegeheimen, Krankenhäuser oder Schulen, eine verpflichtende Herkunftsangabe von Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten. Die Verordnung enthält allerdings nur eine Mindestvorgabe – die Kennzeichnung „EU“ oder „Nicht-EU“ reicht theoretisch.