Sechs Wölfe wurden mittlerweile gemäß der Kärntner Wolfsverordnung entnommen. Nun kam es erstmals im Stadtgebiet von Klagenfurt zu einem Riss, der auf einen Wolf zurückgehen dürfte. Im Grenzgebiet zwischen den Bezirken St. Veit, Feldkirchen und Klagenfurt-Stadt ist nach Vergrämungen ein Wolf in einem Radius von zehn Kilometern zum Abschuss freigegeben. Möglich macht dies die Verordnung des Landes, die Ausnahmen von der Schonzeit des Wolfes zulässt.
Schon länger protestiert der "Verein gegen Tierfabriken" dagegen. Mittlerweile hat die Tierschutzorganisation gegen die Verordnung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht – und ist damit jetzt abgeblitzt.
Allerdings nicht wegen inhaltlicher, sondern wegen formaler Gründe, wie Armin Ragoßnig, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Kärnten, ausführt: "Es handelte sich um einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung. Verordnungen zu prüfen oder aufzuheben, ist aber exklusives Recht des Verfassungsgerichtshofes." Man sei also nicht zuständig, eine inhaltliche Prüfung sei daher auch nicht durchgeführt worden.