Der zweite Schuldspruch binnen weniger Wochen ereilte am Freitag den Betreiber des Vogelparks Turnersee: Weil er gegen das internationale Artenhandelsgesetz verstoßen hat, bekam er zusätzlich zu den vier Monaten bedingter Haft, die er Anfang Juli am Landesgericht Korneuburg ausgefasst hatte, nun am Landesgericht Klagenfurt weitere drei Monate bedingt. Beide Urteile sind rechtskräftig.