Freie Parkplätze sind heiß begehrt - zum Beispiel, bei Besuchern von Strandbädern. Das treibt kuriose Blüten. Auf dem Parkplatz beim Strandbad Klagenfurt gingen vor Kurzem zwei Gäste aufeinander los. Der Grund: Eine Frau hatte für ihren Lebensgefährten einen Parkplatz freigehalten, indem sie sich dorthin stellte. Einem anderen Pkw-Lenker, der ebenfalls einen Parkplatz suchte, passte das offenbar überhaupt nicht. Er fuhr auf die dort stehende Frau zu, sie musste ausweichen, um nicht angefahren zu werden. In der Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Lebensgefährten der Frau und dem Autofahrer, wie es von der Polizei heißt. Der 43-jährige Lenker wurde dabei leicht verletzt. Es kam zu einer Anzeige bei der Polizei.
Körperliche Angriffe sind natürlich völlig inakzeptabel. Das steht außer Diskussion. Der Fall wirft aber auch eine generelle Frage auf: Ist es erlaubt, sich auf einen Parkplatz zu stellen und diesen für jemanden zu "reservieren" und "freizuhalten"? Beispielsweise für den Freund, der gleich mit dem Auto kommt?
Ein No-Go
"Nein", sagt Christoph Kronsteiner, Öamtc-Verkehrsjurist in Kärnten. "In der Straßenverkehrsordnung ist festgehalten, dass Fußgänger andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem Verhalten nicht behindern dürfen." Es sei laut Straßenverkehrsordnung auch nicht erlaubt "auf einen öffentlichen Parkplatz eine Bierkiste, Bretter oder seinen Sessel hinzustellen, um ihn für jemanden anderen zu reservieren".
Das ist die eine Seite. Anderseits ist es aber natürlich auch verboten, unverhältnismäßig zu reagieren. Jemand, der einem Parkplatzbesetzer droht oder ihn nötigt, kann schwerwiegende Probleme bekommen. "Ein Autofahrer darf natürlich nicht auf eine am Parkplatz stehende Person zufahren, nur um sie wegzudrängen. Das fällt unter Nötigung, also unter das Strafrecht und kann vor Gericht enden", sagt Polizeisprecherin Kristina Kapellari. Experte Kronsteiner betont: "Kein Verkehrsteilnehmer ist erfreut, wenn er jemanden auf dem Parkplatz stehen sieht, den er selbst für sein Auto nutzen möchte. Aber er darf die andere Person deshalb nicht nötigen oder bedrohen, denn dann hat er ein strafrechtliches Problem."