Bei den Bikern wurden 141 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeitsübertretungen), 68 Übertretungen nach dem Kraftfahrzeuggesetz und nach dem Führerscheingesetz angezeigt, vier Kennzeichen nach erfolgter Lärmmessung abgenommen sowie 80 Organmandate wegen Übertretungen eingehoben.

Bei den Schwerverkehrskontrollen wurden zehn Untersagungen der Weiterfahrt wegen technischer Mängel bzw. Überladungen/Überschreiten der Maximalhöhe ausgesprochen, eine Kennzeichenabnahme gab es wegen Gefahr in Verzug und eine Untersagung der Weiterfahrt wegen Überschreitung der Lenkzeit und Nichteinhalten der Ruhezeit im internationalen Fernverkehr.