Eine Flasche Ouzo wäre wohl das bessere Souvenir gewesen. Nach einem Griechenlandurlaub vor vier Jahren drohen einem 58-jährigen Villacher nun bis zu zehn Jahre Haft. Er nahm Bruchstücke von Amphoren – sie dürften aus der Zeit der Spätantike stammen – im Reisegepäck mit nach Hause, wo er sie von archäologischen Fachleuten schätzen lassen wollte. Die griechischen Behörden erlangten Kenntnis darüber und leiteten ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein. Über eine europäische Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde im Rechtshilfeverfahren das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Villach mit den Ermittlungen beauftragt.

Die illegal eingeführten Bruchstücke konnten von den Kriminalbeamten im Jänner 2023 in der Wohnung des Villachers beschlagnahmt werden. Der Mann gab an, seine Kinder hätten die Bruchstücke beim "Schnorcheln" gefunden. Er sei der Meinung gewesen, es handle sich um wertlose Souvenirs.

Amphoren sind zurück in Griechenland

Die sichergestellten Amphoren wurden sorgfältig verpackt und von der Villacher Kriminalpolizei zur griechischen Botschaft nach Wien gebracht, wo sie der Konsulin Elina Kyriakopoulou persönlich übergeben wurden. "Wir werden immer wieder mit Ermittlungen für ausländische Gerichte beauftragt. In diesem Fall war es eine besondere Herausforderung, da es sich um Gegenstände mit besonderem kulturellem Wert für das Land handelte", sagt Chefinspektor Walter Niedermüller.

Konsulin Elina Kyriakopoulou (Griechisches Konsulat), Gruppeninspektor Gerd Maier (SPK Villach), Botschafterin Catherine Koika (Griechische Botschaft) und Chefinspektor Walter Niedermüller (SPK Villach)
Konsulin Elina Kyriakopoulou (Griechisches Konsulat), Gruppeninspektor Gerd Maier (SPK Villach), Botschafterin Catherine Koika (Griechische Botschaft) und Chefinspektor Walter Niedermüller (SPK Villach) © Embassy of Greece

Ministerialrätin Anita Gach vom Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass es sich bei diesem Fall nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. "Antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, sind in jedem Land streng geschützt. Auch wenn es sich dabei bloß um Scherben eines Gefäßes oder einen Stein einer Statue, eines antiken Monuments handelt."