Der Konkurs einer Kärntner Sicherheitsfirma beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt. Masseverwalter Max Verdino, Rechtsanwalt aus St. Veit, hat eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht: "Es hat gewisse Ungereimtheiten gegeben, sodass ich diesen Schritt machen musste." Mehr darf und will Verdino dazu nicht sagen.
Die StA bestätigt den Eingang der Anzeige. Diese werde derzeit geprüft, so Behördensprecherin Tina Frimmel-Hesse. Es geht um den Verdacht der Geldwäsche, der Betrugs und der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
Die ins Visier der Ermittler geratene Firma hatte zuletzt ihren Sitz in Liebenfels im Bezirk St. Veit/Glan. Am 9. Februar wurde über das Unternehmen, das laut eigener Angabe im Firmenbuch im "Sicherheitsgewerbe" tätig war, der Konkurs eröffnet. Bei der Abwicklung der Pleite ist Abenteuerliches zutage getreten: Die Firma hatte in den vergangenen Jahren keinerlei Geschäftstätigkeit, keine Aufträge – weder im Sicherheitsbereich noch sonst wo –, keine Mitarbeiter, kein Anlagevermögen.
Laut bislang letztem eingereichtem Jahresabschluss, auch er ist öffentlich einsehbar, hat Firma im Geschäftsjahr 2019/2020 keinen Umsatz erzielt. Danach gibt es keine Aufzeichnungen und keine ordnungsgemäße Buchführung. Der Betrieb wurde wenige Tage nach Konkurseröffnung offiziell geschlossen.
Darlehen aus den USA
Dafür taucht eine interessante Geldquelle auf: Ende 2020 hat eine angebliche Investorengruppe aus New York (USA) dem Liebenfelser Unternehmen ein Darlehen über rund 350.000 US-Dollar (heute umgerechnet rund 321.300 Euro) gewährt. Wenige Tage später ging auf einem Firmenkonto eine entsprechende Überweisung aus dem US-Bundesstaat Texas ein.
In den folgenden Monaten kam es von diesem Konto zu Auszahlungen (Darlehen) an Gesellschafter der und an eine Firma, die im Bezirk Villach-Land zu finden ist. Zurückgezahlt wurden diese Darlehen nicht, sodass knapp 200.000 Euro bis heute verschwunden sind.
Alles in allem eine Kombination, die dem Masseverwalter keinen anderen Ausweg mehr gelassen hat, als Anzeige zu erstatten. Von der Firma war niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Es gilt die Unschuldsvermutung.