Die Causa Miklautz ist am späten Donnerstagnachmittag vorerst beendet worden. Wie die Oberstaatsanwaltschaft Graz per Aussendung mitteilte, wurde das Verfahren mittels Weisung eingestellt. Der Kärntner Journalist muss Handy und Laptop unangetastet zurückbekommen.
Die Stellungnahme im Wortlaut: Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat gestern über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt. Es wurde umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung unter Aktenvorlage ersucht.
Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen. Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der Verletzung des Amtsgeheimnisses beim Verdächtigen war nicht anzunehmen.
Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz. Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter ist weiterhin anhängig. Das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.
"Rechtliche Fehler"
Laut Justizministerium wurden damit "rechtliche Fehler in dieser Causa" korrigiert. Für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt lesen sich die Statements wie eine schallende Ohrfeige. "Zudem hat die OStA Graz die StA Klagenfurt im Rahmen der Fachaufsicht auf die besondere Bedeutung des Schutzes von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen hingewiesen, um eine richtige Gesetzesanwendung in Zukunft sicherzustellen", stellt Ministerin Alma Zadić fest.
"Zwei Ermittlungen in dem Fall laufen weiter", betonte Josef Haißl, Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, am Donnerstag im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.