Eine Welle der Solidarität erlebt aktuell der Kärntner Aufdeckungsjournalist Franz Miklautz, der im Visier der Staatsanwaltschaft Klagenfurt steht, weil er sich mit den Mächtigen im Klagenfurter Rathaus angelegt hat.

Wie berichtet deckte der Journalist, der für eine Online-Plattform, den "Kärntner Monat" und den "Falter" tätig ist, anhand von zugespielten Lohnverrechnungsdaten des Magistrats Klagenfurt Gehalts-, Überstunden- und Zulagenzahlungen von Magistratsdirektor Peter Jost und "Projektkoordinator" Martin Strutz auf. Auch die Kleine Zeitung hat in der Folge breit über die Zustände im Magistrat Klagenfurt berichtet. Strutz hat schließlich eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen lassen, eine weitere der Stadt Klagenfurt folgte. Nun wird gegen zwei Beschuldigte aus dem Magistrat wegen Missbrauchs des Amtsgeheimnisses und gegen Miklautz wegen "Tatbeitrags zur Weitergabe von Amtsgeheimnissen" ermittelt. Was genau die Staatsanwaltschaft dem Journalisten vorwirft, war von der Behörde nicht zu erfahren.

"Die sind wo angerennt"

Alle relevanten österreichischen Print-, TV- und Online-Medien  berichteten über den Fall. Justizministerin Alma Zadić lässt den Fall nun prüfen. Der "Falter" zitiert einen hohen Wiener Staatsanwalt, der die Sicherstellungsanordnung einsehen konnte. "Die sind offenbar wo angerennt. Wenn ein Journalist ein ihm zugespieltes Geheimnis offenbart, kann das doch kein Amtsmissbrauch des Journalisten sein." "Staatsanwaltschaft ermittelt nach investigativer Recherche gegen Kärntner Journalisten", titelte der "Standard".

"Schaut nach Österreich"

Auf Twitter meldete sich der deutsche Ibiza-Aufdecker Bastian Obermayer zu Wort: "Schaut nach Österreich. Das ist unfassbar", meint er. Journalist Florian Klenk betont auf Facebook, die Staatsanwaltschaft kriminalisiere die journalistische Arbeit des Aufdeckers: "Ein schwarzer Tag für die Medienfreiheit in Österreich." Der "Kärntner Monat" bezeichnet Franz Miklautz auf Facebook als "geschätzten und loyalen Mitarbeiter des 'Kärntner Monat'. Seine Recherchen sind fundiert, gut und vor allem stets legal und abgesichert".

Der Verein der Chefredakteur:innen und der Presseclub Concordia kritisieren das Vorgehen der Kärntner Staatsanwaltschaft. Die Journalistenorganisationen sehen in dem Vorgehen einen "Anschlag auf die Pressefreiheit". Das Vorgehen der Justiz sei ein frontaler Angriff auf das Redaktionsgeheimnis, rote Linien würden hier überschritten, teilten der Verein der Chefredakteur:innen und der Presseclub Concordia mit.

Massive Kritik äußerte auch die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die jährlich einen Pressefreiheitsindex herausgibt. "Die Vorgehensweise ist ein extremer Schlag gegen die Pressefreiheit. Wenn das Schule macht, müssen sich alle Journalisten fragen, ob sie künftig noch Informationen bekommen", sagte RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell. "Es schreit danach, dass endlich das Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt und das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. Wenn das Vorgehen der Kärntner Staatsanwaltschaft durchgeht, obsiegt das Amtsgeheimnis über das Redaktionsgeheimnis." Hausjell verwies auf die bisherige höchstinstanzliche Rechtssprechung, die das Redaktionsgeheimnis im Zusammenhang mit der Pressefreiheit stark absichert und stellte klar: "Das Redaktionsgeheimnis gilt selbstverständlich auch für Miklautz."

Als "Erstbeschuldigter" geführt

Der Journalist kann nun seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. Er hat keinen Computer mehr, auch sein Handy und all seine Datenträger sind in Polizeigewahrsam. In der Anordnung der Sicherstellung, ausgefertigt von einer Staatsanwältin und ihrer Gruppenleiterin, ist Miklautz als Erstbeschuldigter geführt. "Es ist davon auszugehen, dass der Erstbeschuldigte neben den bereits veröffentlichten Daten über eine Vielzahl von weiteren, noch nicht veröffentlichten Datensätzen verfügt, welche sich ganz offenkundig auf zumindest einem der im Spruch genannten Medien befinden muss. Und schließlich: "Die Anordnung steht zur Bedeutung der Sache nicht außer Verhältnis, weil es gegenständlich um die Aufklärung eines Vergehens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geht."