Die Schonfrist für Eierschwammerl und Steinpilze ist in Kärnten vorbei. Von 15. Juni bis 30. September darf man die köstlichen Pilze wieder sammeln. Davor und danach schützt sie die Kärntner Pilzverordnung (siehe Kasten unten). Somit heißt es: Korb in die linke, Messer in die rechte Hand und auf zur Schwammerl-Jagd in den Wald!