Immer wieder geben sich Betrüger telefonisch als Exekutivbeamte aus und fragen unter verschiedenen Vorwänden die Opfer über ihre finanziellen Verhältnisse aus. Sie verlangen dabei von den Opfern ihr Geld oder Ihre Wertsachen an die vermeintliche Polizei zu übergeben. Diese würden dann von einem Kollegen in Zivil abgeholt werden. Mit Einschüchterungen werden die Opfer unter massiven Druck gesetzt und so dazu gebracht, den Anweisungen zu folgen.
"Außerdem wird oft behauptet, es sei wichtig, niemandem von dem Anruf zu erzählen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem erfolgt meist die Anweisung, das Telefonat nicht zu beenden. So bleiben die Täter durchgehend in der Leitung und wissen dadurch über jeden Schritt der Opfer Bescheid", erklärt die Polizei.
Diese Betrugsmasche wird in verschiedensten Formen verwendet, weshalb die Polizei folgende Verhaltensweisen im Umgang mit den Betrügern empfiehlt und aufklärt, was Polizisten in Ausübung ihrer Arbeit nicht tun würden.
In jedem Fall gilt:
- Die Polizei fordert niemals telefonisch Geld von Ihnen!
- Die Polizei erkundigt sich niemals telefonisch über Ihr Vermögen!
- Die Polizei wird Sie niemals anrufen, um Ihr Vermögen zur Verhinderung eines Diebstahls sicherzustellen!
- Die Polizei wird mit Sicherheit nie zu Ihnen nach Hause kommen, um Vermögenswerte von Ihnen zur Verhinderung eines Diebstahls mitzunehmen!
Deshalb empfiehlt die Polizei:
- Geben Sie telefonisch keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis!
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und brechen Sie das Gespräch ab!
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
- Fordern Sie von unbekannten Polizisten den Dienstausweis!
- Wenn Sie von unbekannten Polizisten persönlich aufgesucht werden, rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Polizeidienststelle an, von der der angebliche Polizist kommt.
- Suchen Sie die Telefonnummer der Dienststelle selbst heraus und wählen Sie nicht die vom unbekannten Polizisten angegebene Telefonnummer.
- Übergeben Sie niemals Geld, Schmuck oder andere Vermögenswerte an unbekannte Personen!
Dabei sei es laut Polizei wichtig, die Personen während dieser Abklärung vor der abgesperrten Tür warten und keines Falls eintreten zu lassen. Beim geringsten Verdacht soll über den Notruf 133 die Polizei kontaktiert werden.