Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat Daten aus dem vergangenen Jahr zu allen Ankünften von Zügen im österreichischen Personennahverkehr ausgewertet. Das Ergebnis: Die Pünktlichkeit der ÖBB-Züge lag bei 94,8 Prozent. Das bedeute eine knappe Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Pünktlichkeitsgrades von 95 Prozent im Nahverkehr.

Die Daten stammen von der Regulierungsbehörde Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und der ÖBB-Infrastruktur. Als pünktlich gilt ein Zug laut Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.

Mehr Passagiere

Der Hauptgrund für die Entwicklung sei die Erholung der Fahrgastzahlen nach der Coronapandemie gewesen. So seien mehr Reisende als im Jahr zuvor befördert worden, was zu längeren Haltezeiten und Haltezeitüberschreitungen an den Verkehrsstationen geführt habe, heißt es. Jene Züge, die am wenigsten pünktlich waren (90,2 Prozent), verkehrten laut Angaben der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im November. Dies sei dem Bahnstreik am 28. November geschuldet, heißt es.

Am pünktlichsten in Vorarlberg

Am pünktlichsten verkehrten im Vorjahr die Züge in Vorarlberg mit einem durchschnittlichen Wert von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im Ranking teilen sich Oberösterreich und Salzburg mit nur 93,3 Prozent im Nahverkehr. Als österreichweit pünktlichste Verbindung erwies sich der Zugverkehr im niederösterreichischen Traisental auf dem Streckenabschnitt zwischen Schrambach und Traisen. Insgesamt erreichte die ÖBB trotz Bahnstreik dort einen Pünktlichkeitsgrad von 98,8 Prozent.

Drei Streckenabschnitte verzeichneten 2022 in keinem Monat eine Pünktlichkeit von mehr als 95 Prozent: die Strecke zwischen Villach und Tarvisio-Boscoverde in Italien, die grenzüberschreitende Strecke von Pregarten in Oberösterreich nach Horní Dvořiště in Tschechien sowie jene zwischen Wels und Attnang-Puchheim.

Entschädigung

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verwies auch auf die Möglichkeiten zur Entschädigung von Fahrgästen. Wird der Wert von 95 Prozent im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.

Der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent gelte auch für die Nutzung von Zügen mit regionalem Klimaticket. Bei Überschreitung erhalten Fahrgäste nach einer Registrierung mindestens zehn Prozent des monatlichen Bahnfahrpreises automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückerstattet.