Überraschende Wende oder eine Spur von vielen? Eine Antwort gibt es noch nicht, klar ist: Die Ermittlungen zum Tod einer Frau (62) in Edling (Gemeinde Eberndorf) sind enorm schwierig und offenbar kontrovers.
Am Donnerstag gab es Berichte, wonach die 62-Jährige nicht ermordet wurde, sondern in der Nacht auf 8. Februar auf dem Heimweg gestürzt sei. Dabei könnte sich die dreifache Mutter so schwer verletzt haben, dass sie bewusstlos oder bewegungsunfähig war und in der eiskalten Nacht erfroren ist. Eine Theorie, die im Landeskriminalamt Kärnten (LKA) zuletzt verstärkt vertreten wird.
Noch offene Fragen
Ein Grund ist das jetzt vorliegende Gutachten der Gerichtsmedizinerin. Laut diesem ist die Todesursache "nicht ganz eindeutig", so Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Die Sachverständige schließt einen Sturz der 62-Jährigen nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" aus. Das tue die Staatsanwaltschaft auch nicht, so Kitz, aber "wir gehen nach wie vor von einem Gewaltverbrechen aus", ebenso wie die Gerichtsmedizinerin.
Das Gutachten habe noch zahlreiche Fragen nicht beantwortet, so LKA-Chef Gottlieb Türk. Diese habe man bereits an die Sachverständige übermittelt. Erst, wenn alle Antworten vorliegen, werde man zu einem abschließenden Bericht kommen können.
"Auffindungsort ist Tatort"
Am Auffindungsort der Leiche, die Aufbahrungshalle in Edling, gebe es nichts, wo sich die Frau bei einem Sturz die schweren Kopfverletzungen zugezogen haben könnte, so Kitz. Nichts am Gebäude, kein Stein, kein anderer entsprechender Gegenstand. Es gibt zudem keine Spuren, die darauf hindeuten, dass die Pensionistin woanders gestürzt sei und sich zur Aufbahrungshalle geschleppt hätte oder dass sie nach einer Attacke dorthin gebracht worden ist. "Der Auffindungsort ist der Tatort", sagt Kitz.
Allerdings haben bisher erfolgversprechende Spuren – Kleidung des Opfers oder Dinge, die am Tatort gefunden wurden – nach ihrer Auswertung nichts gebracht, so Kitz. Das gilt auch für einen Blutfleck, der an der Kleidung eines Verdächtigen sichergestellt worden ist. Das Blut stammte nicht vom Opfer, sondern vom Verdächtigen. Von denen gibt es nach wie vor drei, alle aus dem persönlichen Umfeld der Pensionistin.
DNA herausfiltern
Neue Hoffnung setzt die Staatsanwaltschaft in die Auswertung sogenannter Mischspuren, die am Tatort gesichert worden sind. Aus diesen müssen allerdings erst die DNA-Segmente des Opfers "herausgefiltert" werden. "Das ist kompliziert und aufwendig, technisch und zeitlich", sagt Kitz. "Aber Mord verjährt nicht."
Es gilt die Unschuldsvermutung.