Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist am Dienstag ein Bosnier (18) am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein zweiter Angeklagter, ein 19-jähriger Kärntner, erhielt eine Diversion und muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, berichtet die Austria Presse Agentur (APA).
Zu der Tat war es im Jahr 2018 in einer Wohngemeinschaft gekommen. Die beiden Angeklagten waren damals 14 Jahre alt, die Betroffene zwölf. "Wir haben 'Wahrheit oder Pflicht' gespielt, und das ist einfach immer weitergegangen", erzählte der heute 19-jährige Kärntner. Weil das Mädchen erst zwölf Jahre alt war, klagte die Staatsanwaltschaft die Tat als schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen an, über den am Dienstag ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik zu entscheiden hatte. Das Mädchen musste im Prozess nicht aussagen.
"Massiv hormongesteuert"
"Die Anklage liest sich wesentlich dramatischer, als sich die Tat wirklich abgespielt hat", sagte der Verteidiger des 19-Jährigen. Die beiden seien "massiv hormongesteuerte junge Burschen" gewesen – tatsächlich bescheinigt den beiden auch ein psychiatrischer Sachverständiger, dass ihre Dispositionsfähigkeit "in dieser gruppenzwangartigen Situation" massiv eingeschränkt gewesen sei.
Diesbezüglich traf der Schöffensenat hinsichtlich des unbescholtenen 19-Jährigen mit der Diversion eine – bei dem angeklagten Delikt – seltene Entscheidung. Nicht möglich war das allerdings bei dem 18-Jährigen: Weil er seine Freundin misshandelt hatte, wurde er auch wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
"Nutzen Sie diese Chance"
"Fakt ist, dass der Gesetzgeber sexuelle Selbstbestimmung von unter 14-jährigen Personen nicht anerkennt", begründete Dumpelnik die ausgesprochene Strafe bei einer möglichen Strafhöhe von bis zu fünf Jahren bei Jugendlichen. Für den 18-Jährigen wurde auch Bewährungshilfe angeordnet. "Ich hoffe, wir sehen uns nicht mehr wieder, nutzen Sie diese Chance", gab Dumpelnik dem Angeklagten mit.