Im Strafprozess geht es um einen verheerenden Unfall im Werk des Waffenerzeugers Glock in Ferlach: Am 5. März 2019 ist dort der 49-Jährige bei einer Explosion ums Leben gekommen. Sein damals 26-jähriger Kollege wurde schwer verletzt. Ein Versuch mit Wasserstoff und Sauerstoff endete in der Tragödie.

"Todesopfer war verantwortlich"

Im Jahr darauf mussten sich drei ehemals leitende Glock-Mitarbeiter am LG Klagenfurt verantworten, die Glock GmbH war nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagt. Alle bekannten sich nicht schuldig, ihre Verteidiger wiesen jede Verantwortung am Unglück zurück. Laut ihnen habe es einen Verantwortlichen gegeben: das Todesopfer.

Richter Manfred Herrnhofer sah das anders und sprach die Angeklagten schuldig: Es habe einen Beschluss in der Glock-Geschäftsleitung gegeben, Versuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch zu beginnen, so Herrnhofer in seiner Urteilsbegründung. Die drei Glock-Mitarbeiter wurden zu Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt, die Glock GmbH zu einer Geldbuße. Alle Angeklagten haben gegen die Urteile berufen.

Sachverhalte genauer klären

Mit Erfolg: Bei zwei Angeklagten wurden die Urteile zu Gänze aufgehoben, ebenso wie jenes gegen die Glock GmbH. Gegen sie wird jetzt erneut verhandelt. Für das OLG seien einige Sachverhalte in dem Fall nicht ausreichend genug geklärt gewesen, so das Gericht in seiner Begründung. Bei einem Angeklagten hat das OLG die verhängte Geldstrafe reduziert.

Für alle Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.