Zwei ungewöhnlich knappe Geschworenenurteile sorgen wieder einmal für Diskussionen. Im Völkermarkter Mordfall der Italienerin Anna Todde und beim NS-Runen-Prozess gegen Kurt Scheuch hat jeweils ein einziger Geschworener den Ausschlag gegeben und somit über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschieden. Haben die Laienrichter aus einem Bauchgefühl heraus entschieden, aus Überzeugung oder war es Sympathie für den Angeklagten? Die Gründe spielen in Wahrheit keine Rolle.
Claudia Beer-Odebrecht