Erschreckend sind die Taten, die am Montag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurden, noch erschreckender ist aber das Alter der Tatbeteiligten: Wegen Vergewaltigung, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt war ein 16-jähriger Ferlacher, sein Opfer war 17 Jahre alt, die Tatzeugen 14 und 16.
Der 17-Jährige hat sein Familienhaus vor eineinhalb Jahren verlassen, sich in Jugendnotschlafstellen durchgeboxt und in Ferlach einen vermeintlichen "Freund" gefunden. "Dieser hat dann aber Schutzgeld verlangt, damit ich nicht von anderen Ferlachern verprügelt werde. Erst 20, dann 50 Euro monatlich", so der 17-Jährige. Tatsächlich verprügelt wurde er nur vom "Kumpel". "Leberhaken habe ich regelmäßig bekommen, die nannte er 'Respektbomben'. Ich musste auch bei ihm übernachten, durfte nicht zu meiner Freundin", so das Opfer.
Im August 2022 ging der Täter, der sich als "King von Ferlach" sieht, noch einen Schritt weiter. In Anwesenheit der Zeugen (14 und 16), die dem weinenden Burschen in einer Wohnung nicht beistanden, kam es zur Vergewaltigung. Der Angeklagte leugnete, die Tat in vollem Umfang begangen zu haben und widersprach damit auch den Zeugenaussagen.
In Video erniedrigt
Nicht genug der Erniedrigung: Im Jänner 2023 musste das Opfer, das zuerst verprügelt und schließlich mit einem Baseballschläger bedroht wurde, seinen "Freund" in einem Video als "Herrchen", als "King" und "wahren Boss" huldigen und sich selbst als "Hurensohn und Köter" bezeichnen. Der Film wurde schließlich in sozialen Medien verbreitet. Auch diese Tat bestritt der Angeklagte. Nur der Schlagring, der bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde, gehöre ihm, räumte er ein. Das Opfer hatte zuvor Selbstanzeige erstattet, weil es mit dem Täter einige Diebstahlsdelikte durchgezogen hatte, aber "aus dem Kreislauf ausbrechen" wollte.
"Als King aufgespielt"
24 Monate Haft, sechs davon unbedingt, lautete das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin, das der Angeklagte teilnahmslos zur Kenntnis nahm. "Die Aussagen der Zeugen und des Opfers sind ausreichende Basis für eine Vergewaltigung und Nötigung. Sie haben ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, sich als King aufgespielt und erniedrigende Situationen für ihr Opfer geschaffen", so Sanin. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Thomas Martinz