Im April 2020 unterzeichneten 11.700 Wahlberechtigte das "Kärntner Seenvolksbegehren", es war das erste Volksbegehren seit 32 Jahren in Kärnten. Unter den vier Punkten, die die Initiatoren in der Landesverfassung verankert wissen wollten, war die Forderung nach der Schaffung eines Fonds zur Zweckbindung der Motorbootabgabe für den Ankauf von Seegrundstücken. Damit verbunden die Wegefreiheit an den Ufern in öffentlicher Hand.