Diese Nummer war völlig daneben: Ein Paar aus Kärnten hat mehr als 90 Mal verschiedene Notrufnummern und Bereitschaftsnummern gewählt – obwohl es keinen Grund dafür gab. "Sie waren völlig betrunken, als sie das getan haben", sagt Georg Schuchlenz, der Anwalt des Mannes.
Laut Staatsanwaltschaft wurden in einer einzigen Nacht 83 Notrufe abgesetzt: 44 Mal wählten die Angeklagten den Ermittlungen zufolge die Nummern 144 oder 141 und 39 Mal riefen sie die Landesleitzentrale Kärnten an. In zwei weiteren Nächten wurde mehrmals bei der Landesalarm- und Warnzentrale, bei der Rettungsleitstelle oder bei der Polizei angerufen. Immer wieder seien die Einsatzkräfte ausgerückt, schildert Schuchlenz. "So etwas ist kein Kavaliersdelikt. Das kann mit einer Gefängnisstrafe enden", warnt er vor Nachahmungen. Auch Christian Sander, der Anwalt der Frau, betont: "Das ist eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung. Jeder Anruf wird aufgezeichnet, es gibt Gesprächsprotokolle und die Nummern können rückverfolgt werden."
Helfer blockiert
Bei den Anrufen behaupteten die Angeklagten, ein Auto würde nach einem Unfall im Straßengraben liegen. Ein anderes Mal sagten die alkoholisierten Anrufer, dass sie Angst um ihre Gesundheit hätten. "Die Betroffenen befanden sich damals in einer privaten Krise, hatten Alkoholprobleme und waren arbeitslos", erklärt Schuchlenz. Mittlerweile sei das anders. Beide seien reumütig und würden einsehen, dass sie falsch gehandelt haben, sagen ihre Anwälte.
Wegen Missbrauchs von Notrufzeichen musste sich das Paar vor Kurzem am Landesgericht Klagenfurt verantworten. "Im Prozess wurde meinem Mandanten klar, dass so etwas gar nicht geht. Man stelle sich nur vor, es gibt irgendwo einen schlimmen Notfall. Aber die Einsatzkräfte fahren zuerst zu ihm, weil er schon 30 oder 50 Mal angerufen hat. Dann muss ein anderer Mensch, der wirklich Hilfe braucht, vielleicht unnötig warten."
Freiheitsstrafen
Zum Vorwurf des "Missbrauchs von Notrufzeichen" kam noch Verleumdung dazu. Der amtsbekannte Mann wurde laut Schuchlenz zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt und zu einer Geldstrafe von 720 Euro. Die mehrfach vorbestrafte Frau erhielt laut ihrem Anwalt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sechs davon unbedingt. Da sie mittlerweile berufstätig ist, kann sie die Haftstrafe eventuell mit Fußfessel verbüßen.