Die Formulierung "öffentlicher Verkehr" dürfte von zwei Erwachsenen missverstanden worden sein. Sie sollen in einem Zug Geschlechtsverkehr gehabt haben und müssen unter anderem deshalb vor Gericht.
Berechtigtes Ärgernis
"Ihnen wird zur Last gelegt, in einem mit 20 bis 25 Personen besetzten Fahrgastwagon eines Zuges der ÖBB auf der Zugstrecke von Klagenfurt nach Völkermarkt den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben", heißt es vom Landesgericht Klagenfurt. Dadurch sollen sie "ein Verhalten gesetzt haben, das geeignet war, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen", heißt es weiter.
Mehr am Kerbholz?
Der pikante Prozess findet am Mittwochvormittag statt und wird von Richterin Claudia Bandion-Ortner geleitet. Den Angeklagten werden noch die Vergehen der schweren Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Zudem geht es um Sachbeschädigung, Vergehen nach dem Waffengesetz, sexuelle Belästigung und eben um öffentliche geschlechtliche
Handlungen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.