Es war eine kurze, aber folgenschwere "Beziehung" zwischen einer 23-Jährigen und einem 32-Jährigen, die am Freitag vor dem Landesgericht Klagenfurt mit einem Urteil endete. Was mit gegenseitiger Sympathie begonnen hatte, endete für den vorbestraften Mann mit einer bedingten fünfmonatigen Haftstrafe, mit einer fünfjährigen Bewährungszeit und der Auflage, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Der Tatbestand laut Anklage durch Staatsanwalt Markus Kitz: beharrliche Verfolgung, allgemein als Stalking bekannt.