Anja Windl, Österreichs bekannteste und umstrittenste Klimaaktivistin, droht die Abschiebung nach Deutschland. "Offenbar versucht man meinen Aufenthalt hier zu beenden", sagt sie gegenüber der Kleinen Zeitung. Laut der gebürtigen Deutschen seien bei einer Protestaktion in Klagenfurt ihre Personalien aufgenommen und an die Fremdenpolizei weitergeleitet worden. Diese prüfe jetzt ihre Abschiebung, so Windl.

Für morgen, Donnerstag, hat sie eine Ladung zum Bundesamt für Fremden- und Asylwesen (BFA) nach Leoben bekommen. Zur "Einvernahme hinsichtlich Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme", wie es im BFA-Schreiben heißt. "Da wird einmal der Sachverhalt geklärt werden, danach sehen wir weiter", sagt Windl.

Empörung um "grünes Öl"

Doch nicht nur von Behörden aus Kärnten, auch von jenen aus Wien kommt scharfer Gegenwind: Laut Windl versuche die dortige Landespolizeidirektion (LPD) ein mehrjähriges Aufenthaltsverbot gegen sie zu erwirken. Anlass sei ein Protest, bei dem sie und ein zweiter Aktivist der "Letzten Generation" – laut eigener Angabe – "grünes Öl" auf die Fahrbahn geschüttet haben. Zur Empörung vieler anderer Verkehrsteilnehmer. Die Aktion hat für Windl ein juristisches Nachspiel: Die LPD Wien hat sie wegen Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt. Anlass für ein mögliches Aufenthaltsverbot.

"Vielleicht kurzfristig raus"

Die 26-Jährige stammt aus Bayern, lebt seit sechs Jahren in Österreich und studiert hier Psychologie. "Ich habe hier meinen Lebensmittelpunkt." Auch wenn sie "vielleicht kurzfristig raus aus Österreich muss", werde sie zurückkommen. "Ich lasse mich nicht vertreiben", sagt Windl. "Es kann nicht sein, dass man diejenigen loswerden will, die ihre Meinung äußern. Das ist unser Recht in einer Demokratie." Daher werde sie weiterhin an Protestaktionen teilnehmen.

Dass EU-Bürger oder deren Angehörige aus einem EU-Land in ein anderes abgeschoben werden bzw. Aufenthaltsverbote erhalten, ist selten, aber nicht unüblich. So wurden etwa 2017 zwei in Kärnten lebende Staatsbürger, die der Staatsverweigerer-Szene zugeordnet worden sind, nach Deutschland ausgewiesen.

Strenge Regeln

Laut Ministerium sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen bzw. Verfahren gegen EU-Bürger nur sehr eingeschränkt zulässig. Unterschieden wird zwischen Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen (BFA). Aufenthaltsverbote und Ausweisungen können verhängt werden, wenn die betroffene Person durch ihr "persönliches Verhalten die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet" bzw. entsprechende Nachweise für den Aufenthalt in Österreich nicht erbracht werden oder nicht mehr vorliegen. Ein Aufenthaltsverbot kann für die Dauer von höchstens zehn Jahren und nur im Ausnahmefall unbefristet erlassen werden.

Ist eine Person nicht (mehr) zum Aufenthalt in Österreich berechtigt, kann sie ins "EU-Ausland" gebracht werden, auch mit Zwang. Ein Grund für eine Abschiebung, kann auch hier sein, dass die Person die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Dieser Punkt dürfte wohl bei Anja Windl schlagend werden.

Auftritt an der Uni

Nachdem die Bewegung "Letzte Generation" lange Zeit in Kärnten nicht aktiv war, sorgte sie vor allem im März auch im südlichsten Bundesland für Aufsehen. Zuerst mit einer Straßenblockade in Villach, die einige Autofahrer zum Toben gebracht hat, und danach mit einem Auftritt an der Uni Klagenfurt. Dort durften Windl und Valentin Bast von der "Letzten Generation" in einem nicht-öffentlichen Seminar über ihre Proteste referieren sowie um neue Mitglieder werben.