Die Polizeimeldung ist bereits mehrere Tage alt: Am 28. März erwischten Polizisten im Bezirk Völkermarkt einen Alkolenker. So weit, so schlecht. Jetzt wurde bekannt, wer am Steuer saß: Ein SPÖ-Politiker aus dem Bezirk Völkermarkt. Und der 50-Jährige hatte ordentlich getankt. Laut Polizeibericht hat ein Alkotest "eine starke Alkoholisierung" ergeben. Mit dieser Formulierung wird eine Alkoholisierung von zumindest 1,6 Promille beschrieben.
30 Kilometer auf der A 2
Solcherart betrunken setzte sich der Mann vergangenen Mittwoch ans Steuer und fuhr gegen 17.45 Uhr auf der Südautobahn (A 2) von Klagenfurt nach Völkermarkt: rund 30 Kilometer lang im Abendverkehr, mit mindestens 1,6 Promille. Bei Völkermarkt fuhr er von der A 2 ab und krachte gegen ein Verkehrszeichen. Statt stehenzubleiben, setzte er seine Fahrt fort, bis zu einer Deponie. Dort stellte er seinen Wagen ab und flüchtete in einen angrenzenden Wald.
Etwa 20 Minuten später konnte er von einer Streife der Autobahnpolizei Klagenfurt gefunden werden. Der durchgeführte Alkotest ergab die angeführte Alkoholisierung. Der SPÖ-Politiker musste seinen Führerschein abgeben, er wurde angezeigt. Dabei hatten der Mann selbst, aber vor allem alle anderen Verkehrsteilnehmer riesiges Glück, dass bei einer solchen Alkoholisierung nichts passiert ist, so ein Polizist.
"Vorfall im privaten Bereich"
Die Kleine Zeitung hat den Politiker am Samstag mehrfach um eine Stellungnahme zu dem gefährlichen Vorfall ersucht, er hat nicht reagiert. Am Sonntag kamen dann Antworten – vom Anwalt des Politikers: Sein Mandant sei in einen "Verkehrsunfall mit Sachschaden verwickelt" gewesen, schreibt Gottfried Tazol. "Hierbei ist keine Person zu Schaden gekommen." Kein Wort dazu, dass der Politiker den Unfall verursacht hat. Zudem möchte "sein Mandant festhalten, dass sich der Vorfall in seinem privaten Bereich ereignet" habe und in keinem Zusammenhang mit ausgeübten Funktionen stehe, so der Anwalt.
Während der Politiker ausführlichst auf seinen Persönlichkeits- und Identitätsschutz verweisen lässt, bleiben Fragen nach Konsequenzen unbeantwortet. Auch Worte des Bedauerns für die Alkofahrt gibt es nicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung.