Ein schrecklicher Fall von Gewalt und sexuellem Missbrauch wurde am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt: Ein Mann (60) aus dem Bezirk St. Veit musste sich wegen einer Reihe schwerer Straftaten vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt warf dem 60-Jährigen fortgesetzte Gewaltausübung, geschlechtliche Nötigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung sowie schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor. Er soll, so die Anklage, seine Ehefrau (43) von Jänner 2021 bis November 2022 des Vorjahres immer wieder geschlagen, getreten, an den Haaren gerissen und bedroht haben. Zudem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, seine Gattin durch Drohungen zum Geschlechtsverkehr mit anderen Männern gezwungen zu haben – und dies beinahe wöchentlich, so die Staatsanwaltschaft. Das Opfer musste die schrecklichen Taten selbst mit dem Handy filmen.
"Ich liebe sie wahnsinnig"
"Das stimmt alles nicht", sagt der Angeklagte vor Gericht. "Meine Frau hatte freiwillig Sex mit den anderen Männern." Es sei zwar seine Idee gewesen, aber er habe sie nie dazu gezwungen. "Ich konnte selbst keinen Sex mehr haben, da habe ich mir gedacht, es ist besser so, dass ich weiß, mit wem meine Frau intim ist", sagte der Pensionist. Warum sollte sie angeblich alles freiwillig tun und dann etwas völlig anderes vor der Polizei aussagen?, wollte Richter Kugi wissen. "Vielleicht, weil sie einen Grant auf mich hat", vermutete der Angeklagte.
Obwohl er seine Frau "wahnsinnig liebe", habe es mit ihr ständig Streit gegeben. Man habe sich gegenseitig beschimpft, und "oft gab es auch eine Rempelei", so der Mann. Aber er habe die 43-Jährige weder an den Haaren gerissen, noch ihr einen Fußtritt gegeben oder in den Bauch geboxt. "Wie kommen dann so viele Zeugen dazu, zu sagen, dass Sie gegenüber ihrer Frau ständig gewalttätig waren?", fragte Kugi. Das wisse er nicht, aber das alles sei vermutlich ein Racheakt all dieser Menschen.
"Ich will mit dem Fratz nichts"
Außerdem soll der gelernte Metalltechniker eine Unmündige, das Mädchen war zum Tatzeitpunkt zwölf bzw. 13 Jahre alt, mehrmals bedrängt haben, mit ihm Sex zu haben. Das Opfer konnte jedoch entkommen. "Auch das stimmt nicht", sagte der Angeklagte. "Sie hat mich als Opa gesehen, ich sie als meine Tochter." Die Liebesbriefe an die Zwölfjährige habe er neben seiner Frau geschrieben, um diese zu ärgern. "Ich habe die Briefe aber nie dem Mädchen gegeben. Ich will mit dem Fratz nichts."
Der einzige Anklagepunkt, zu dem sich der 60-Jährige schuldig bekannt hat, war jener, seinen minderjährigen, beeinträchtigen Sohn geschlagen zu haben. "Ja, das stimmt. Ich habe ihm eine Watschn gegeben. Aber nur weil er völlig betrunken vom Wiesenmarkt gekommen ist und er Nazi-Lieder gegrölt hat."
Urteil nicht rechtskräftig
Nach mehr als fünf Stunden Verhandlung und der Einvernahme zahlreicher Zeugen verkündete Richter Gernot Kugi dann am Freitagnachmittag das Urteil: zwei Jahre unbedingte Haft. Der Angeklagte wurde wegen fortgesetzter Gewalt, Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt. Vom schwersten Vorwurf – schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen – wurde der 60-Jährige hingegen freigesprochen. Begründung: Es konnte nicht bewiesen werden, dass er sein damals 12-jähriges Opfer betastet und berührt habe. Zudem habe sich der Mann freiwillig von dem Mädchen zurückgezogen und zudem seine Annäherungsversuche beendet.
Staatsanwalt Hubert Ganner und Verteidiger Gottfried Tazol gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.