Am 23. März, Schlag Mitternacht, fand Hexahydrocannabinol (HHC), neben THC (Tetrahydrocannabinol) ein weiteres Cannabinoid der Hanfpflanze, Eingang in die österreichische Verordnung zu "Neuen Psychoaktiven Substanzen" (NPSG). Die Herstellung und der Handel mit als sogenannte Reinsubstanz synthetisch hergestelltem HHC werden damit verboten, der Besitz und der Konsum bleiben aber weiterhin straffrei. Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) soll diese Verordnung so lange gelten, "bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben".
Ein Klagenfurter (20) hatte das offenbar nicht mitbekommen, denn an jenem Donnerstag standen in den Nachmittagsstunden Beamten des Landeskriminalamtes, Ermittlungsbereich Suchtmittel, vor seiner Wohnungstür.
Der junge Mann hatte verschiedene HHC-Produkte in seiner Unterkunft gelagert und auch einen Online-Shop betrieben. Darüber verkaufte er die Produkte an diverse Kunden im In- und Ausland. Weitere Ermittlungen laufen.
In Finnland wurde HHC bereits als Neue Psychoaktive Substanz eingestuft, in Belgien und Ungarn wird dies in Kürze erwartet. Auch andere europäische Staaten diskutieren bereits den künftigen Umgang mit synthetisch hergestellten HHC-Produkten.