"Sind die Verfasser der Drohungen Schülerinnen oder Schüler, werden sie suspendiert und gegebenenfalls aus der Schule ausgeschlossen", sagt Bildungsdirektorin Isabella Penz. Seit Tagen werden Bombendrohungen in Kärntens Bildungseinrichtungen hinterlassen. Alleine am Donnerstag waren es drei. Die Polizei musste die Gebäude jedes Mal evakuieren und absichern. Verängstigte Kinder, Jugendliche und auch Pädagoginnen brauchten nach den Vorfällen psychologische Betreuung.
Die Bildungsdirektorin will deshalb so rasch wie möglich zu einer Schulkonferenz zusammenrufen, in der man das weitere Vorgehen koordinieren und "hart durchgreifen" werde. "Wir haben die Möglichkeit der Suspendierung und des Ausschlusses von Schülern. In diesem Fall werden wir davon Gebrauch machen", sagt Penz und erklärt, es gäbe einen klaren gesetzlichen Ablauf dafür: "Zunächst beantragt die Schulleitung die Suspendierung und auf Antrag der Schulkonferenz wird ein Antrag an die Schulbehörde auf Ausschluss aus der Schule gestellt", so die Bildungsdirektorin.
Für Polizeieinsatz zahlen
Auch die Polizei will schnell und hart durchgreifen. "Üblicherweise dauert es nicht lange, bis wir in solchen Fällen erste Verdächtige ermittelt haben", sagt Waltraud Dullnigg, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten und: "Die Verursacher werden für die Einsätze zur Kasse gebeten". Das Sicherheitspolizeigesetz sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, Kosten für Polizeieinsätze zu verrechnen. Im Gesetzestext heißt es: "Wer ein Einschreiten verursacht, weil er vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag zu leisten." Die Verfasser der Drohbotschaften in den Schulen haben "wissentlich und vorsätzlich einen Einsatz verursacht", sagt Dullnigg: "Deshalb werden ihnen diese auch verrechnet werden."
Gefasste Bombendroher
Die Höhe wird nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, festgesetzt. Diese sind im Fall der falschen Bombendrohungen an Kärntens Schulen nicht unbeträchtlich: "So kamen das Einsatzkommando Cobra, der Hubschrauber, Sprengstoffspürhunde, Kriminalbeamte und Streifenpolizisten zum Einsatz. Es werden Abertausende Euro sein", sagt Dullnigg: "Ist der Täter oder die Täterin unmündig, werden die Erziehungsberechtigten zur Kasse gebeten".
Gefährliche Drohung
Auch strafrechtlich blühen Konsequenzen, denn Drohungen dieser Art seien kein Kavaliersdelikt, sagt Staatsanwalt Markus Kitz: "Gehen wir von einer einfachen gefährlichen Drohung aus, dann droht dem Täter oder der Täterin eine Haftstrafe bis zu einem Jahr". Möglicherweise könnte die Anklage sogar auf Landzwang ausgeweitet werden. Im Gesetzestext heißt es: "Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." Bei fatalen Folgen, wenn etwa Menschen dabei zu Schaden kommen, sind fünf bis zehn Jahre Strafe möglich.
"Das Strafmaß hängt mit der eingebrachten Klage durch die Staatsanwaltschaft und vom Ermessen des Richters ab. Im Gesetz ist keine genaue Personenzahl definiert, ab wann man zwischen einer einfachen gefährlichen Drohung und einem Landzwang zu unterscheiden hat", sagt Kitz.
Der Staatsanwalt erklärt auch, dass man jede Bombendrohung einzeln betrachten muss, "weil es mehrere Schulen waren, kann man nicht sagen, es wurden alle Kärntner Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Lehrer in Angst und Schrecken versetzt. Man muss jeden Standort, zumal sie nicht einmal in derselben Gemeinde waren, einzeln betrachten".