Mist! Ein Mopedfahrer rutschte auf Resten von Kuhdreck aus, kam zu Sturz und wurde verletzt. Er erlitt einen komplizierten Handbruch und musste operiert werden. In der Folge kam es zu einem Prozess gegen den Besitzer der Kühe, also den Landwirt. Der Lenker klagte den Bauern auf 6500 Euro Entschädigung. Begründung: Der Kuhmist auf der Straße sei eine Verkehrsgefährdung.

"Tatsächlich trifft den Landwirt die halbe Schuld an dem Unfall", sagt Karlheinz de Cillia, der Rechtsanwalt des Mopedfahrers. Das entschied das Landesgericht Klagenfurt als Berufungsgericht. "Der Tierhalter, beziehungsweise dessen Versicherung, musste für den Unfall zur Hälfte haften und dem Mopedlenker 3250 Euro zahlen", erklärt de Cillia. Die restlichen 50 Prozent der Schuld trägt der Lenker selbst.

"Gröbliche Verunreinigung"

Vor etwa einem Jahr wurde das Urteil rechtskräftig. "Den Paragrafen, der gefährliche Verschmutzungen der Fahrbahnen verbietet, kennen aber immer noch viel zu wenige Leute", sagt de Cillia. "Dabei können Verunreinigungen der Straße enorme Folgen haben, selbst dann, wenn sie unabsichtlich geschehen." Laut Straßenverkehrsordnung sei jede "gröbliche Verunreinigung der Straße, die Straßenbenützer gefährdet, verboten". Im konkreten Fall habe der übrig gebliebene Kuhdreck den Lenker gefährdet. Im Urteil steht ganz generell: "Die Verschmutzung der Fahrbahn durch Stallmist stellt eine Verkehrsgefährdung dar und ist zu beseitigen." Auch eine schuldlos verursachte Verunreinigung sei zu entfernen.

Kot wurde beseitigt, Verunreinigung blieb

"Die Kühe wurden der Straße entlang bis zum Stall getrieben", erklärt de Cillia. Eine Landesstraße mit regem Verkehrsaufkommen. "Der Kot der Tiere wurde zwar mit einer Schaufel beseitigt. Aber es blieben Verunreinigungen liegen, wodurch die Fahrbahn rutschiger als normal war." Der Mopedfahrer kam mit 40 bis 50 km/h, sah "dunkle Verfärbungen" und stürzte. "Das Moped rutschte weg und kam erst nach einer Rutsch-Strecke von 17 Metern zum Stillstand", heißt es im Urteil.
Weil es dem Lenker möglich gewesen wäre, den erkennbaren Verfärbungen auszuweichen (sprich dem Rest des Kuhfladens), liegt auch ein wesentliches Mitverschulden des Verletzten vor, urteilte das Gericht. Er wusste, dass es hier Viehtrieb gibt und sei unachtsam gewesen.

Deshalb bekam der Kläger "nur" die Hälfte der geforderten Entschädigung zugesprochen. Laut Urteil sind Bauer und Lenker gleichermaßen Schuld. De Cillia warnt: "In diesem Fall musste der Bauer zahlen, es könnte aber auch jeden anderen treffen, der für eine gröbliche Verschmutzung verantwortlich ist."